Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung („Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für selbständige Datenschutzbeauftragte“) abzusichern.
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