Die Thematik begleitet die Datenschützer schon seit längerem: dürfen Hausärzte die Daten ihrer Patienten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein zieht nun als erste Behörde die Bremsen und sagt: „Nein, nicht in dieser Form“. Lesen Sie weitere Details in unserem Artikel.