Die EU-Kommission hat am 5.2.2010 einen Beschluss zur Aktualisierung der EU-Standardvertragsklauseln für die Übermittlung personenbezogener Daten an Auftragsdatenverarbeiter in Drittländern gefasst. Im vorliegenden Beitrag informieren wir Sie über die Anwendung dieser Standardvertragsklauseln und die Auswirkungen des Beschlusses auf die Praxis.