Datenschutz und der Facebook Like-Button: was Webseiten-Betreiber beachten müssen

Mit dem so genannten “Like” (oder “Gefällt mir”) Button von Facebook können Webseiten-Betreiber Facebook-Nutzern eine Möglichkeit geben, die von den Webseiten-Betreibern angebotenen Webinhalte mit einem Klick in den Facebook-Profilen zu verlinken. Aber wie funktionieren die Like-Buttons von Facebook eigentlich? Welche Daten werden erhoben und an Facebook übermittelt? Welche datenschutzrechtlichen Besonderheiten müssen Webseiten-Betreiber beachten?


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Datenschutz-Codex: Vertriebskooperation mit Axel Gronen von wortfiler.de

Das IITR wird den Datenschutz-Codex für Webseitenbetreiber künftig exklusiv durch Herrn Axel Gronen von wortfilter.de vermarkten lassen. Damit konnte das IITR einen ausgewiesenen Experten im Bereich E-Commerce/Onlinehandel gewinnen.


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IITR Datenschutz-Codex für Webseiten-Betreiber: Sonderkonditionen für Update-Service Mandanten der IT-Kanzlei

Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren. Update-Service Mandanten der IT-Recht Kanzlei München erhalten den Datenschutz-Codex im ersten Jahr kostenlos – und auch in den Folgejahren gelten Sonderkonditionen.


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Die Neuregelungen zum Scoring durch die Datenschutz Novelle vom 1.4.2010

Wie bereits in einem anderen Beitrag behandelt wurde das Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) nach der Novelle vom 1.9.2009 zum 1.4.2010 in maßgeblichen Teilen erneut geändert. Ein großer Teil der Änderung bezieht sich auf Scoringverfahren. Welche Änderungen im BDSG seitdem verankert sind und was dies für die Unternehmen bedeutet, soll im Folgenden behandelt werden.


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Google und Datenschutz: Google Analytics erfüllt zentrale Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden

Nach der Diskussion in der Vergangenheit über die Zulässigkeit von Google Analytics in Deutschland berichtet internetworld.de, dass Google Analytics in einer zentralen Forderung der Datenschutz-Aufsichtsbehörden nachgebessert wurde. Google Analytics kann daher mit Anpassungen nun wieder eingesetzt werden.


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Vertrauen schaffen: Datenschutz-Codex für Webseiten-Betreiber

Innovation des IITR: Gerade bei der elektronischen Datenverarbeitung im Internet gewinnt der Datenschutz für die Kunden von Webseitenbetreibern zunehmend an Bedeutung. Um einen gesetzeskonformen und transparenten Umgang mit personenbezogenen Daten von Kunden zu gewährleisten, können sich Webseitenbetreiber freiwillig dem Datenschutz-Codex des IITR unterwerfen und mit dem Datenschutz-Signet nach außen einen transparenten und gesetzeskonformen Umgang mit Kundendaten dokumentieren.


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