Datenschutz und BAG: Fusion zweier Krankenkassen lässt das Amt eines Datenschutzbeauftragten enden

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit Urteil vom 29. September 2010 (Az.: 10 AZR 588/09) – ein interessante Entscheidung für Datenschutzbeauftragte gefällt.


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Datenschutz: Der elektronische Personalausweis – was erwartet Sie ab dem 1.11.2010?

Ab dem 1. November 2010 wird nur noch der elektronische Personalausweis von den Behörden ausgestellt. Der elektronische Identitätsnachweis soll die Sicherheit erhöhen und elektronische Geschäftstransaktionen vereinfachen. Dennoch wird kontrovers über den elektronischen Personalausweis diskutiert. In diesem Artikel wollen wir Sie sowohl über die grundlegenden gesetzlichen Regelungen wie auch über den aktuellen Meinungsstand informieren.


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Datenschutz absichern: Versicherung externer Datenschutzbeauftragter in Zusammenarbeit mit der Allianz

Externe Datenschutzbeauftragte haften grundsätzlich mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Richtigkeit ihrer Beratungstätigkeit. Es ist daher für externe Datenschutzbeauftragte mehr als empfehlenswert, sich mit einer speziellen Versicherung (“Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für selbständige Datenschutzbeauftragte”) abzusichern. In Zusammenarbeit mit der Allianz können wir externen Datenschutzbeauftragten nun exklusive Sonderkonditionen anbieten.


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Video zum Datenschutz: Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen

Wir haben auf der IITR-Webseite ein weiteres Video veröffentlicht, diesmal zum Thema “Die Haftung des Datenschutzbeauftragten gegenüber dem Unternehmen”. Wir werden die Videos inhaltlich wie technisch laufend optimieren. Wenn Sie Themenvorschläge haben schreiben Sie uns einfach eine E-Mail.


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Eckpunktepapier zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz: was soll neu geregelt werden?

Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.


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Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde.


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Die Verschwiegenheitspflicht des Datenschutzbeauftragten

Der betriebliche Datenschutzbeauftragte verfügt aufgrund seiner Tätigkeit über Einblicke in Vorgänge mit besonders vertraulichem Inhalt. Wie auch in anderen Berufen, die mit vertraulichen Informationen zu tun haben, unterliegt der Datenschutzbeauftragte daher einer besonderen Verschwiegenheitspflicht. Was genau diese Verschwiegenheitspflicht ausmacht soll der vorliegende Beitrag klären.


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Zur Umsetzung des Datenschutzes – Freitagskommentar

Deutschland kennt mittlerweile eine ganze Reihe von Gesetzen zum Datenschutz. Höchste Gerichte, wie das Bundesverfassungsgericht, haben das Anliegen des Datenschutzes gestärkt. Der EuGH hat in einem Urteil die Unabhängigkeit deutscher Datenschutzbehörden von politischer Weisung festgelegt.

Auf dieser Seite ist viel geschehen, und Weiteres ist im Fluss.


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