Die Woche im Datenschutz (KW 38 2011)

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Piratenpartei, Medizin, Anti-Doping, Kirchensteuer, Smart-Meter, Facebook, Piratin).


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Die Woche im Datenschutz (KW30 2011)

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Handy, Grundbucheintragungen, Terrorabwehr, Sperrmüll-PC, Flugpassagierdaten, Soziale Netzwerke, 10 Regeln).


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Die Datenwoche im Datenschutz (KW1 2011)

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Jahresrückblick, Compliance, Klimawandelentschädigungsfonds, AusweisApp, Auftragsdatenverarbeitung, Datenschutz-Fälle veröffentlicht, Cyberwar: Die neue Front).


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Die Datenwoche im Datenschutz (KW51 2010)

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Rundfunkgebühr, Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht, datenorientierte Selbstbeobachtung, transparente Übereinkunft, Bürgerkarte Südtirol, Vorratsdatenspeicherung).


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Die Datenwoche im Datenschutz (KW44 2010)

Sie können nicht alles lesen. Hier finden Sie einen subjektiv zusammengestellten Querschnitt zu Datenschutz-Themen dieser Woche (Fingerabdruck-Scanner, Safe Harbor, Personalausweis, RFID-Datensicherheit, Mobile Payment, psychologische Profile, EU-Umfrage zum Datenschutz).


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Datenschutz: Übermittlung von Patientendaten an Hausarztverbände zu Abrechnungszwecken derzeit rechtswidrig?

Die Thematik begleitet die Datenschützer schon seit längerem: dürfen Hausärzte die Daten ihrer Patienten an die jeweiligen Hausarztverbände übermitteln, damit diese (unter Zuhilfenahme weiterer Dienstleister) die Abrechnungen über erbrachte Arztleistungen erstellen? Die Aufsichtsbehörde in Schleswig-Holstein zieht nun als erste Behörde die Bremsen und sagt: “Nein, nicht in dieser Form”. Lesen Sie weitere Details in unserem Artikel.


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USA-Datenschutz nach Safe Harbor: Änderungen nach Entscheidung der Aufsichtsbehörden

Der so genannte „Düsseldorfer Kreis“ hat im April diesen Jahres eine Entscheidung hinsichtlich der Zulässigkeit von Datentransfers von Deutschland in die USA an jene Unternehmen getroffen, die den „Safe-Harbor-Prinzipien“ beigetreten sind. Welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Datentransferpraxis hat, soll in diesem Aufsatz erläutert werden.


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Dorn: Drei Wünsche aus Bayern an den Datenschutz-Gesetzgeber

Herr Günther Dorn, Leiter des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht (bayerische Datenschutz-Aufsichtsbehörde für den nicht-öffentlichen Bereich), hat kürzlich bei einer Veranstaltung anlässlich des 10-jährigen Jubiläums der IAPP drei Punkte formuliert, die aus seiner Sicht am Bundesdatenschutzgesetz („BDSG“) dringend verändert werden sollten. Im Einzelnen…


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Was droht wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wird?

Das Datenschutzrecht hat in der öffentlichen Diskussion auf Grund verschiedener Datenschutzvorfälle an Bedeutung gewonnen. Dennoch unterschätzen viele Unternehmen nach wie vor die Risiken, die mit einer Nichtbeachtung der datenschutzrechtlichen Vorschriften einhergehen. Der Einsatz eines Datenschutzbeauftragten und die Beachtung datenschutzrechtlicher Vorgaben im Übrigen wird von den Unternehmen als zu hoher Kostenfaktor empfunden. Dennoch drohen bei Überprüfung durch die Aufsichtsbehörden rechtliche Konsequenzen, die wiederum auch eine Kostenbelastung darstellen können. Dieser Beitrag soll klären, was bei einem Verstoß gegen die datenschutzrechtlichen Vorschriften drohen kann, insbesondere dann, wenn kein Datenschutzbeauftragter bestellt wurde.


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Freitagskommentar

Wir haben kürzlich einen Beitrag veröffentlicht, in welchem wir die Pflichten des Datenschutzbeauftragten ausleuchten: über dessen herausgestellte Position in seinem Betrieb und seine Verpflichtungen gegenüber Mitarbeitern und Kunden. Über die besonderen Anforderungen an seine Zuverlässigkeit und Verschwiegenheit. Die Hilfsmittel, die dem Datenschutzbeauftragten zur Verfügung gestellt werden müssen, um den gestellten Aufgaben gerecht werden zu können sowie die privatrechtlichen Risiken, die ein Datenschützer eingeht, sofern er seinen Aufgaben nicht nachkommt.


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