Schmidl: „Auch wenn der Regierungsentwurf zu begrüßen ist, bleiben zahlreiche bedeutsame Fragen des Beschäftigtendatenschutzrechts offen“

Herr Dr. Michael Schmidl, Partner der Kanzlei Baker & McKenzie in München, Fachanwalt für IT-Recht und langjähriger Datenschutzexperte, äußert sich in unserem Interview kritisch zum kürzlich verabschiedeten Entwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Beschäftigtendatenschutzes. Lesen Sie hier, was der Entwurf beinhaltet und welche Regelungen von der Bundesregierung bewusst ausgelassen wurden.


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Datenschutz: Herausgabe der XING-Daten an den Arbeitgeber?

Geschäftskontakte werden heutzutage nicht mehr im klassischen Adressbuch sondern über Internetplattformen wie XING und LinkedIn verwaltet. Was passiert nun mit jenen Kontaktdaten, die über diese Internetplattformen im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses gesammelt wurden, wenn das Beschäftigungsverhältnis endet? Muss der Beschäftigte beispielsweise seine XING-Daten an den Arbeitgeber herausgeben? Was das deutsche Datenschutzrecht hierzu sagt, lesen Sie im folgenden Beitrag.


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Datenschutz und Arbeitnehmer: Referentenentwurf des Gesetzes zum Beschäftigtendatenschutz veröffentlicht (“Arbeitnehmerdatenschutz”)

Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang nur einen ersten internen Entwurf auf den Webseiten des IITR herunterladen. Der Datenschutz-Berater hat nun den Referentenentwurf des Bundesinnenministeriums vom 28.5.2010 veröffentlicht.


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IITR veröffentlicht internen Entwurf des Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (“Arbeitnehmerdatenschutz”)

Zum neuen geplanten Beschäftigtendatenschutzgesetz konnte man bislang offiziell nur ein Eckpunktepapier des Bundesinnenministeriums im Internet abrufen (bisherige Informationen zu dem Eckpunktepapier finden Sie auch hier). Jetzt gibt es weitere Informationen.


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Eckpunktepapier zum neuen Arbeitnehmerdatenschutz: was soll neu geregelt werden?

Das Bundesinnenministerium hat Ende März ein Eckpunktepapier zur geplanten Gesetzgebung im Bereich des Arbeitnehmerdatenschutzes veröffentlicht. Die Änderung der datenschutzrechtlichen Vorschriften in diesem Bereich wurde bereits länger diskutiert. Ziel ist es, die uneinheitliche Rechtsprechung der Arbeitsgerichte zu vereinen und so mehr Rechtssicherheit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu schaffen. Grundlage für die gesetzliche Ausgestaltung soll sowohl die betriebliche Praxis wie auch die bisher ergangene Rechtsprechung der Arbeitsgerichte sein. In diesem Beitrag möchten wir darüber informieren, welche gesetzlichen Änderungen das Eckpunktepapier bislang enthält und welche Änderungen für den Arbeitnehmerdatenschutz damit zu erwarten sind.


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Dienstliche und private Nutzung betrieblicher Kommunikationsmittel und Kontrollmöglichkeiten des Arbeitgebers

Erhalten Beschäftigte von ihrem Arbeitgeber betriebliche Kommunikationsmittel (z.B. Telefon, PC, Internet, E-Mail, Mobiltelefon etc.) stellt sich die Frage, auf welcher gesetzlichen Grundlage die dabei entstehenden Daten vom Arbeitgeber überwacht werden können. Im Grundsatz ist hier zwischen privater und dienstlicher Nutzung zu unterscheiden. Konsequenz einer vom Arbeitgeber (stillschweigend) gestatteten Privatnutzung ist ein weitgehender Verlust von Kontrollmöglichkeiten über den Datenverkehr der betrieblichen Telekommunikation.


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Arbeitnehmerdatenschutz: Überblick der Datenschutz-Regelungen im Arbeitsverhältnis

Der Arbeitnehmerdatenschutz ist in Deutschland nicht übersichtlich in einem eigenen Arbeitnehmerdatenschutzgesetz geregelt, auch wenn dies verfassungs- und europarechtlich an sich gefordert wäre. Vielmehr ergeben sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen aus der Anwendung des allgemeinen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und einer Reihe bereichspezifischer Vorschriften.


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